Liebe Badenerinnen und Badener,
generell können Sie davon ausgehen, dass das Verbrennen im Freien außerhalb der dafür vorgesehenen Anlagen verboten ist.
Genauere Informationen und die Ausnahmen finden Sie in den entsprechenden Gesetzestexten und Verordnungen:
- BLRG – Bundesluftreinhaltegesetz: Bundesgesetz über das Verbrennen von Materialien außerhalb von Anlagen
- Verordnung der NÖ Landesregierung über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien
- Waldbrandverordnung Bezirk Baden – eine Info des BFKDO Baden
Bitte helfen Sie mit, dass Baden sicher bleibt und bedenken Sie, dass eine Nichteinhaltung dieser Vorschriften strafbar ist.