Neben der regelmäßigen ärztlichen Untersuchung müssen sich Atemschutzgeräteträger auch einem jährlichen Fitnesstest unterziehen. Dieser wurde am 16. November in der Form des “Finnentest” abgehalten. Dabei wird die physische Tauglichkeit für den Atemschutzeinsatz, in fünf Stationen, getestet. Die jeweiligen Stationen müssen innerhalb eines Zeitlimits in voller Atemschutzausrüstung bewältigt werden.